Sie haben eine Vorladung (oder schriftliche Äußerung) der Polizei als Beschuldigter erhalten? VORSICHT! Bevor es zu spät ist, beantragen wir die polizeiliche Akte. Sie müssen nicht zum Termin.

Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon: 06131 6366222 oder rechts auf den WhatsApp Button klicken.

Wir helfen Ihnen bevor es zu spät ist

Warum “nicht zur Vorladung”?

Eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter im Briefkasten zu haben, ist für die meisten ein großer Schock. Die üblichen Gedanken sind “muss ich da hin”, “werde ich verhaftet”, “bekomme ich eine Strafe”, “warum ich” und so weiter.

Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei! Es ist nicht ratsam der Vorladung zu folgen. ABER, bei der Vorladung ohne Grund nicht zu erscheinen, kann fatale Folgen haben. Es könnte z.B. ein Haftbefehl oder einen Strafbefehl erlassen werden, ohne dass Sie jemals Gehört wurden!

Beauftragen Sie unsere Anwaltskanzlei von “nicht zur Vorladung” und Sie müssen nicht zur Vorladung erscheinen. Wir vertreten Sie gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Ihre Vorteile: – Sie müssen nicht zur Vorladung erscheinen und werden trotzdem verteidigt, – wir beantragen Akteneinsicht und senden Ihnen diese zu (Sie erhalten ohne Anwalt keine Akte von der Polizei!), – wir verhandeln mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung.

Expressbearbeitung am selben Tag

Sie sind bereits morgen oder in wenigen Tagen vorgeladen?

Wir reichen in der Regel noch am selben Tag, spätestens am Folgetag, die Verteidigungsanzeige bei der Polizei elektronisch ein. Auch am Wochenende und an Feiertagen. Sie müssen nicht zur Vorladung erscheinen und trotzdem wird Ihnen Gehör geschenkt! Schneller geht es kaum!

Mit uns sparen sie viel Geld, Zeit und Nerven

In wenigen und schnellen Schritten zu Ihrer Verteidigungsanzeige. Einfach nur das Verteidigungsformular online ausfüllen. Wir melden uns innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag. Gerne können Sie uns auch vorab für eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Rufnummer 06131 6366222 anrufen oder uns rechts über den WhatsApp Button kontaktieren.

Akzeptieren Sie unseren Kostenvorschlag erhalten Sie alles inklusive:

  • bundesweite Vertretung
  • keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
  • Vertretungsanzeige bei der Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung aufgrund der Kenntnisse aus der Akte!
  • Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
  • keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
  • wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht (Sie erhalten ohne Anwalt keine Akte von der Polizei!)
  • wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte
  • wir verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung

Bei Fragen stehen wir natürlich per E-Mail, postalisch und telefonisch zur Verfügung.

Alle Schritte unserer Verteidigungsanzeige

1. Verteidigungs- formular ausfüllen

Sie füllen in wenigen Minuten online das Verteidigungsformular aus und senden uns alle notwendigen Unterlagen per E-Mail, Upload oder Post.

2. Einreichung der Verteidigungsanzeige

Wir melden uns in der Regel innerhalb 24 Stunden bei Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Außerdem senden wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die gesamte Verteidigung. Wenn Sie uns beauftragen, reichen wir elektronisch bei der Polizei die Verteidigungsanzeige ein. Wenn möglich, noch am selben Tag! Von Ihnen ist nichts mehr zu veranlassen!

3. Ihre Akte ist bei uns eingegangen

Nach Eingang Ihrer Strafakte in unserer Kanzlei, senden wir Ihnen diese per E-Mail zu. Anschließend besprechen wir gemeinsam telefonisch oder per E-Mail die Akte um eine Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft vorzubereiten.

4. Letzter Schritt zur möglichen Einstellung

Wir verhandeln mit der Staatsanwaltschaft ggf. mit einer Auflage über eine Einstellung.

Ein kleiner Auszug unserer bundesweiten Erfolge:

Ihre Vorteile bei unserer Online Verteidigungsanzeige

Sie sparen mit unserer Online Verteidigungsanzeige viel Zeit und Kosten.

Unser Verteidigungsformular können Sie online ausfüllen. Innerhalb des Formulars können Sie auch bereits alle wichtigen Dokumente hochladen oder senden uns diese nachträglich per E-Mail oder Post. Außerdem bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon 06131 6366222 oder rechts über den WhatsApp Button an.

Sie brauchen nicht persönlich in unsere Kanzleien zu kommen. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten. Alle Informationen können Sie uns per E-Mail oder Post zusenden. Wir sind natürlich telefonisch und per E-Mail für sie erreichbar.

Unsere Anwaltskanzlei blickt auf eine langjährige Erfahrung im Strafrecht zurück. Sie sind daher bei uns bestens vertreten.

Wir berechnen Ihnen lediglich eine mit Ihnen festgelegte Pauschale. Keine Kostenüberraschungen, wie bei vielen anderen Anwälten.

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Häufige Fragen zu unserer Online Verteidigungsanzeige

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular weiter unten.

Was kostet Ihre Online Verteidigungsanzeige?

Unser Motto lautet “außergerichtliche Vertretungsanzeige” für jeden.

Wir nehmen nur eine mit Ihnen abgestimmte Pauschale. Keine Kostenüberraschung, wie bei vielen anderen Anwälten. Sie erhalten alles inklusive:

– bundesweite Vertretung
– keine persönliche Termine in den Kanzleien notwendig
– Vertretungsanzeige bei der Polizei und Staatsanwaltschaft
– Sie müssen nicht zur Vorladung erscheinen
– Kosten für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei inbegriffen
– keine zusätzlichen Gebühren pro Blatt der Akte
– wir übersenden Ihnen elektronisch per E-Mail nach Eingang Ihre gesamte Strafakte zur Einsicht
– wir besprechen gemeinsam per E-Mail oder Telefon Ihre Akte
– wir verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Natürlich können Sie auch die Vorladung wahrnehmen und ohne Rechtsanwalt erscheinen. Dies ist aber nie ratsam! Als Beschuldigter stellt Ihnen die Polizei in der Regel unangenehme Fragen. Ihre Antworten können Ihnen später für ein Verfahren erhebliche Nachteile bringen. Es ist aber auch nicht ratsam, der Vorladung einfach nicht Folge zu leisten. Ihnen könnte z.B. ein Haftbefehl oder Strafbefehl drohen. Beauftragen Sie uns daher unbedingt und Sie müssen nicht zur Vorladung erscheinen! Außerdem erhalten Sie ohne Anwalt keine Akte!

Sie wurden vorerst nur als Zeuge geladen?

Falls Sie befürchten am Ende auch als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft geführt zu werden, nehmen Sie unbedingt Ihr Zeugenverweigerungsrecht in Gebrauch. Beauftragen Sie uns in diesem Fall auch unbedingt!

Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen elektronisch Ihre Verteidigungsanzeige ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.

Hohe Erfolgsrate

... unser frühes Einschreiten bei Vorladungen ist das Erfolgsrezept

Hohe Zufriedenheit

... die Bewertungen sprechen für sich.

24/7

... über Whatsapp, Telefon und E-Mail erreichbar.

Kontaktieren Sie uns

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Verteidigungsanzeige oder helfen Ihnen beim Verteidigungsformular.

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